Lexikon -Rente für Landwirte
Landwirte sind nicht über die Gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.
Diese sind bei den Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften errichtet.
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Landwirte sind nicht über die Gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.
Diese sind bei den Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften errichtet.